In den nächsten zwei Wochen wird die Polizei spezielle Fahrradkontrollen durchführen. Lest nach wofür euch die Polizei belangen kann – und wofür nicht.

Aufgepasst, Studenten und Fahrradfahrer Bayreuths! Die Polizeistelle Bayreuth hat sich dazu entschieden, für die nächsten zwei Wochen besonders starke Verkehrskontrollen durchzuführen. Am  stärksten betroffen sind die lange Justus-Liebig-Straße und die Gegend um den Freiheitsplatz / Stadtfriedhof herum.

Passt also auf, dass euer Fahrrad mit Reflektoren an beiden Rädern, Pedalen, Vorder- und Hinterseite ausgestattet ist! Nachts solltet Ihr natürlich auch mit funktionierenden Lichtern (hinten und vorne) verfügen, und immer auf der richtigen Straßenseite fahren. Doch ist man nun richtig abgesichert? Nicht unbedingt.

Die Polizei schaut nicht immer nur aufs Fahrrad: Wenn Ihr Pech habt, werdet Ihr auch für fehlenden Fahrradhelm, Licht oder aufgesetzte Kopfhörer belangt und nach Geld gefordert. Dürfen die das denn? Nein, dürfen Sie nicht. Hier also eine kurze Checkliste an Sachen, für die Ihr nicht belangt werden dürft:

  • Kopfhörer: Entgegen der weit verbreiteten Idee, Musikhören beim Fahrradfahren sei verboten, ist das absolut nicht strafbar und jedem Fahrer selbst überlassen: Gerade bei Kopfhörern, die nur ins Ohr gehängt werden, kann man sich und seine Umgebung ausreichend wahrnehmen, wenn man nicht zu laut hört. Das absolut Einzige, auf das Ihr achten müsst, ist, dass Ihr insbesondere Polizisten gegenüber ansprechbar bleibt. Auch der Rechtsberatung der Uni Bayreuth ist ein Kopfhörerverbot für Fahrradfahrer unbekannt. Aber hier nochmal schwarz auf weiß.
  • Fahrradhelm: In Deutschland herrscht keine verbindliche Fahrradhelmpflicht, auch das ist jedem Menschen selber überlassen. Sollten Polizisten euch darauf ansprechen, könnt Ihr sie freundlich darauf hinweisen, dass dies nicht verpflichtend ist.
  • Klingel: In Deutschland herrscht Klingelpflicht. Solltet Ihr also ohne oder mit beschädigter Klingel unterwegs sein, droht euch ein schmerzahftes Bußgeld.
  • Fahrradlichter: Ja, bei Dunkelheit ist es verboten, ohne funktionierendes Vorder- und Rücklicht zu fahren. Allerdings muss kein Flutlichtwerfer am Fahrrad montiert sein. Das Wichtigste ist, von Autofahren erkannt zu werden, und das klappt nachts auch bei sehr kleinen und schwachen Lichtquellen. Auch wichtig: Tagsüber gilt diese Regel nicht! Dann braucht Ihr nämlich lediglich Reflektoren (auch vorne und hinten). Ihr könnt also tagsüber absolut keinesfalls für fehlende Fahrradlampen belangt werden.
  • Bremsen: Eure Bremsen müssen sicherstellen, dass euer Fahrrad rechtzeitig anhält, wenn Ihr sie betätigt. Dementsprechend werden die Polizisten das auch kontrollieren und euch ein Bußgeld zahlen lassen, wenn eure nicht gescheit funktionieren.

Hier findet Ihr nochmal eine Übersicht der Sachen, die euer Fahrrad haben muss, um als „verkehrssicher“ durchzugehen. Bitte beachtet aber bitte, dass die Preise von Ort zu Ort abweichen können.